Unterseiten Design 1200x250

Design

Das äußere Erscheinungsbild Ihrer Produkt wird geschützt durch Design-Schutzrechte (die je nach dem zugrundeliegenden Gesetz als „Design“, „Geschmacksmuster“ oder „Design Patents“ bezeichnet werden). Ein solches Design-Schutzrecht garantiert dem Inhaber ein Ausschließlichkeitsrecht zur Benutzung einer Erscheinungsform. Von einem "eingetragenen Design" spricht man, sobald das Design oder Geschmacksmuster bei der zuständigen Behörde registriert wurde. Ob für Ihr Produkt eine nationale, EU-weite oder intationale Registrierung in Frage kommt, ermitteln wir in einer Bedarfsanalyse.

 

"Das Design sollte das Produkt sozusagen
zum Sprechen bringen."

Dieter Rams, dt. Designer

 

Voraussetzung für einen Designschutz ist, dass das beanspruchte Design zum Zeitpunkt der Anmeldung gegenüber dem vorbekannten Formenschatz neu war und „Eigenart“ besaß. Im Gegensatz zu Patenten handelt es sich bei Design-Schutzrechten allerdings in der Regel um ungeprüfte Schutzrechte. Ähnlich wie bei Gebrauchsmustern werden die oben genannten Voraussetzungen somit durch die zuständigen Behörden vor der Eintragung nicht geprüft. Vielmehr werden Design-Schutzrechte nach einer lediglich formalen Prüfung eingetragen. Die Wirksamkeit eines Design-Schutzrechts zeigt sich daher oft erst dann, wenn dieses Schutzrecht gegen eine Verletzung eingesetzt werden soll. Wir stehen Ihnen sowohl im Eintragungsverfahren von nationalen und ausländischen bzw. übernationalen Design- Schutzrechten als auch bei der Verfolgung von Design-Verletzungen durch Dritte zur Seite. Ebenso unterstützen wir Sie, wenn jemand anderes Ihnen eine Designverletzung vorwirft.

 

Wir informieren Sie gerne.


Patente

Patente und Gebrauchsmuster schützen Ihre Erfindungen, d.h. Ihre technischen Problemlösungen.

Mehr erfahren

Marken

Marken schützen die Produktnamen, Logos und Slogans, unter denen Sie Ihre Waren bewerben.

Mehr erfahren