Patente (und Gebrauchsmuster)
Als Patent bezeichnet man ein gewerbliches Schutzrecht, das neben dem Gebrauchsmuster für den Schutz technischer Erfindungen gewährt wird. Das Patentgesetz bildet die Grundlage für die Erteilung von Patenten. Voraussetzung für einen wirksamen Patent- oder Gebrauchsmusterschutz ist gleichermaßen, dass die beanspruchte Erfindung zum Zeitpunkt der Anmeldung gegenüber dem Stand der Technik neu und erfinderisch (d.h. für einen Durchschnittsfachmann nicht naheliegend) war.
Der wesentliche Unterschied zwischen Patenten und Gebrauchsmustern besteht dabei darin, dass diese Voraussetzungen bei Patenten durch das Patentamt vor der Erteilung geprüft werden, während Gebrauchsmuster nach einer lediglich formalen Prüfung eingetragen werden. Die Wirksamkeit eines Gebrauchsmusters zeigt sich daher oft erst dann, wenn das Gebrauchsmuster gegen eine Verletzung eingesetzt werden soll. Weiterhin können technische Verfahren nur durch Patente geschützt werden; der Gebrauchsmusterschutz ist dagegen auf Produkte beschränkt. Unterschiede zwischen Patenten und Gebrauchsmustern liegen ferner in der Laufzeit (20 Jahre bei Patenten, 10 Jahre bei Gebrauchsmustern) und dem zu berücksichtigenden Stand der Technik.
"Eine Idee muss Wirklichkeit werden können,
oder sie ist nur eine eitle Seifenblase."
Berthold Auerbach
Das Verfahren einer Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung stellt den Anmelder vor viele wichtige Entscheidungen, deren Konsequenzen ein Laie nur schwer überblicken kann. Unsere langjährige Erfahrung und unser fundiertes Fachwissen garantiert unseren Mandanten eine umfassende und kompetente Beratung in allen Phasen dieses Verfahrens. Nach der Erteilung bzw. Eintragung Ihres Patents oder Gebrauchsmusters unterstützen Sie bei einer etwaigen Verletzung Ihres Schutzrechtes durch Dritte. Ebenso unterstützen wir Sie, wenn jemand anderes Ihnen eine Patent- oder Gebrauchsmusterverletzung vorwirft.
Wir informieren Sie gerne.